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FTI-Partnerschaften

Im Rahmen von FTI-Partnerschaften bearbeiten Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Fachrichtungen gemeinsam mit nichtwissenschaftlichen Akteur*innen (bspw. aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft) ein spezifisches Thema und vernetzen sich dabei nachhaltig, inter- sowie transdisziplinär. Dadurch können Entwicklungsstrategien für den FTI-Standort Niederösterreich erarbeitet, kooperative Forschungsvorhaben in neuen Konsortien ermöglicht und / oder gemeinsame Innovationsvorhaben auf den Weg gebracht werden.

Anhand von klar definierten Fragestellungen und Herausforderungen innerhalb der Handlungsfelder der FTI-Strategie Niederösterreich 2027 wird der Aufbau von neuen Netzwerken und Themengruppen unterstützt, die von besonderer gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder ökologischer Bedeutung für Niederösterreich sind. Das trägt zu einer nachhaltigen Stärkung der Forschungsleistung und Innovationskraft in Niederösterreich bei spezifischen Themen bei. Eine besondere Eignung zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen haben die FTI-Partnerschaften durch ihre transdisziplinäre Ausrichtung, den Wissensaustausch zwischen verschiedenen Akteur*innengruppen und die Verbindung von wissenschaftlichem und praktischem Wissen.

Nähere Informationen zu Zielen, Ablauf, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen finden Sie in der Ausschreibungsunterlage.

Die aktuellen Calls finden Sie unter Aktuelles.

Kontakt
Porträt Florian Huber
Dr. Florian Huber
Call- und Programmmanagement

FAQs 2021

Müssen die Kooperationspartner*innen alle aus verschiedenen Gruppen stammen oder können auch zwei oder alle aus der gleichen Gruppe sein?

Es können mehrere Kooperationspartner*innen aus der gleichen Gruppe sein, sofern das Kriterium „mindestens drei Kooperationspartner*innen aus drei verschiedenen Akteursgruppen“ erfüllt ist.

Gelten FHs als Akteure der Gruppe "Bildung" oder "Forschung und Wissensverbreitung"?

FHs gelten als Einrichtungen für Forschung & Wissensverbreitung; sie können also auch als Projektträger*in auftreten.

Dürfen auch zwei Hochschul- bzw. Forschungseinrichtungen gemeinsam als Projektträger*in einreichen? Oder muss eine davon Kooperationspartner sein?

Es kann nur eine Einrichtung als Projektträger*in einreichen.

Bezüglich Akteur*innen der Wirtschaft: Gibt es hier Ausschlussgründe, wie z.B. Landwirtschaft, die oft nicht gefördert werden kann?

Projektträger*innen und damit Fördernehmer*innen können nur Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sein. Andere Akteur*innen können Drittdienstleistungen an die/den Projektträger*in erbringen/verrechnen, sind aber keine Fördernehmer*innen.

Bezüglich Akteur*innen der Wirtschaft: Müssen diese Partner aus NÖ sein?

Nein, nur der/die Projektträger*in muss einen Standort in NÖ haben.

Können wir als Kleinregion (Zusammenschluss von 14 Gemeinden) in der Rechtsform eines Vereins als Kooperationspartner der Verwaltung teilnehmen?

Ja, die Akteursgruppen sind nicht auf bestimmte Rechtsformen beschränkt.

Wir würden auch gerne fünf Landwirt*innen einbinden. Wie könnten diese als Kooperationspartner*innen teilnehmen? Können sie sich als ARGE zusammenschließen und als Akteure der Gesellschaft teilnehmen?

Nein, aber sie können in dieser Form als Akteure der Wirtschaft auftreten.

Eine Frage zu den Kooperationspartner*innen: Dürfen diese auch aus dem Ausland sein?

Ja, das ist möglich.

Ist die Teilnahme eines Partners bzw. einer Partnerin vom Nationalpark als Kooperationspartner*in möglich?

Ja, das ist möglich.

Bezüglich der „Intellectual Property Rights“ (IPR) an den erzielten Projektergebnissen: Werden diese zwischen den Projektpartner*innen in den Konsortialverträgen geregelt oder gibt es zu beachtende Vorgabe seitens der Förderstelle?

Diese werden in den Konsortialverträgen geregelt; es gibt keine Vorgabe seitens der Förderstelle.

Bezüglich Akteur*innen aus dem Bereich Bildung: Zählen hier nur die formalen Bildungseinrichtungen dazu oder z.B. auch Vereine etc. mit Bildungsangeboten?

Es können auch Vereine als Akteur*innen im Bildungsbereich auftreten, sofern dieser Bildungsauftrag in den Statuten festgelegt und im Antrag darstellbar ist.

Muss der/die Projektmanager*in bzw. die Projektmitarbeiter*innen Jungwissenschaftler*innen sein?

Nein.

Müssen im Fall einer Durchführung des Projekts jedenfalls mindestens zwei Projektanträge während der Projektlaufzeit eingereicht werden?

Ja. Mindestens 1 eingereichter Antrag auf europäischer Ebene (z.B.: HORIZON EUROPE, INTEREG, ERASMUS+, etc.) und mindestens 1 eingereichter Antrag auf nationaler Ebene (bsp. FFG, FWF etc.). Alternativ kann auch ein 2. Antrag auf europäischer Ebene eingereicht werden.

Was ist die Konsequenz, wenn man den Output nicht erfüllen kann (z.B. EU-Antrag wird nicht eingereicht)?

Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit Fördermittel zurückzufordern, wenn die Bedingungen der Förderung nicht eingehalten werden. Die regelmäßigen Steering Board Meetings dienen jedoch dazu sicherzustellen, dass die Ziele und erwarteten Outputs erreicht werden. Auch kostenneutrale Projektverlängerungen sind in begründeten Fällen möglich, wenn die Ziele nicht innerhalb der Projektlaufzeit erreicht werden.

Ist die Fördersumme ausschließlich dem/der Projektträger*in zugeordnet?

Ja.

Wie müssen die 10% Eigenleistung nachgewiesen werden? Wie funktioniert die Abrechnung?

Nur der Projektträger muss die 10 % Eigenleistung nachweisen.

Es werden 90% Kosten gefördert; 10% bleiben als Eigenleistung. In der Praxis werden also 100% förderbare Kosten eingereicht und davon werden 90% ausbezahlt. Es können keine ehrenamtlichen Stunden anerkannt werden. Als Nachweis für die Personalkosten werden Dienstverträge & Stundenaufzeichnungen benötigt (wenn eine Person nicht zu 100% auf Projekt)

Werden die Partnereinrichtungen finanziell als Drittdienstleister*innen in das Projekt eingebunden?

Ja.

Wie werden die Kosten der Partner dargestellt? Müssen Angebote im Rahmen der Antragstellung übermittelt werden?

Die Kosten werden in Part D eingegeben. Es müssen keine Angebote hochgeladen werden. Die Plausibilität der Kosten wird jedoch in der Begutachtung überprüft.

Muss die/der Partnerschaftsmanager*in bei Einreichung bekannt sein und angegeben werden?

Ja, da es sich dabei um die zentrale Person der Partnerschaft handelt. 

Muss der/die Partnerschaftsmanager*in bei der Projektträger-Einrichtung angestellt sein?

Ja, da nur über die Projektträger-Einrichtung Personalkosten abgerechnet werden können.

Müssen die geforderten Anträge (Expected Outputs) mit jeweils allen Partnern eingereicht werden? Oder ist der Output auch erfüllt, wenn z.B. der Projektträger mit nur einem Projektpartner einreicht?

Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn die Anträge als Partnerschaft eingereicht werden. Die Details sind jedoch in den Steering Board Meetings zu diskutieren und gemeinsam zu beschließen sowie zu dokumentieren.

Wird die Zuschlagsquote der resultierenden Anträge berücksichtigt? Gibt es eine Möglichkeit für Weiterfinanzierung des Konsortiums für Wiedereinreichungen bei Ablehnung?

Nein, die Zuschlagsquote kann nicht berücksichtigt werden. Eine Weiterfinanzierung für eine Wiedereinreichung ist nicht vorgesehen.

Welche Rolle hat das Steering Board?

Das Steering Board besteht aus den Partner*innen; es ist ein fix vorgesehenes Gremium der Partnerschaft, um einen regelmäßigen Austausch zu institutionalisieren und sicherzustellen.

Welche Kriterien muss das Nachhaltigkeitskonzept erfüllen?

Es gibt hier keine Formalvorgaben, sondern ist als ein Meilenstein zur Sicherstellung der Zielerreichung zu begreifen. Das Konzept kann auch ein gemeinsames Agreement sein – im Antrag sollten vor allem Ideen dazu präsentiert werden. Die Detailplanung erfolgt  in den Steering Board Meetings. Generell jedoch festzualten, dass der Lead Partner die Outputs liefern muss und die Verantwortung trägt.

Wer darf/muss aus der Partnerschaft in den weiterführenden Anträgen dabei sein? Muss der/die Projektträger*in der Partnerschaft auch den Lead bei den weiterführenden Anträgen haben?

Da der/die Projektträger*in entsprechend Budget zur Verfügung hat, muss der Lead Partner auch als Koordinator*in bei zumindest 1 EU und 1 AT Antrag auftreten.

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