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FTI-Dissertationen

Die Förderung der Anstellung von Dissertant*innen an Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Standort in Niederösterreich stärkt den wissenschaftlichen Nachwuchs in Niederösterreich. 

Die zielgerichtete Förderung und die finanzielle Absicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind wichtige Voraussetzungen dafür, die wissenschaftliche Qualifikation und Innovationskraft des Landes zu sichern. Qualifizierte Jungwissenschaftler*innen tragen wesentlich dazu bei, dass Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen dynamisch agieren können und an Forschungsstärke und Sichtbarkeit gewinnen. Durch die Förderung von Dissertant*innen wird daher die Attraktivität des Standortes im nationalen und internationalen Wettbewerb erhöht.

Die aktuellen Calls finden Sie unter Aktuelles.

Kontakt
Porträt Florian Huber
Dr. Florian Huber
Call- und Programmmanagement

FAQs 2021

Im Call zu den FTI-Dissertationen 2021 gibt es die Neuerung einer kooperativen Einreichung von 2 Hochschuleinrichtungen. Müssen beide Einrichtungen ihren Sitz in NÖ haben?
Der Standort der beiden antragstellenden Einrichtungen/Institute muss sich in NÖ befinden und die Anstellung des Dissertanten/der Dissertantin muss an diesen NÖ Standorten erfolgen.

Der Dissertant/die Dissertantin hat derzeit eine 38,5 Wochenanstellung an unserer Einrichtung. Kann der Vertrag aufrecht bleiben und die GFF NÖ fördert 50% der Personalkosten auf Basis der jahresaktuellen FWF-Sätze für PhDs (inkl. Dienstgeberanteil) im Ausmaß von 30 Wochenstunden? Somit könnte der/die Dissertant/in 8,5 Wochenstunden für Lehre und thematische andere Projekte verwenden.
Ja, das ist möglich. In diesem Fall wird eine Stundenaufzeichnung und der Nachweis, dass für die Dauer der Förderung mind. 30 Wochenstunden für die Dissertation eingebracht werden, benötigt. Das kann z.B. ein Zusatz zum bestehenden Dienstvertrag sein.

Der Dissertant/die Dissertantin verdient mehr als der FWF-Satz. Ist das ein Ausscheidungskriterium?
Nein. Die Förderung beträgt auch dann 50% der Personalkosten auf Basis der jahresaktuellen FWF-Sätze für PhDs (inkl. Dienstgeberanteil) im Ausmaß von 30 Wochenstunden.

Darf die antragstellende Einrichtung, vorausgesetzt die anderen Fördergeber stimmen zu, weitere Förderungen oder Drittmittel als Teile der Eigenleistung abrechnen? Was ist für den Nachweis erforderlich?
Die Finanzierung der Eigenleistung über sonstige Drittmittel von privater und / oder öffentlicher Seite können als Teile der Eigenleistung angerechnet werden, sofern sie nicht im Widerspruch zu anderen Förderbedingungen (EU, Bund, Land etc.) stehen. Eine Vollerfassung der Projektstunden ist in diesem Fall notwendig, insbesondere wenn das Anstellungsverhältnis mehr als 30 Wochenstunden beträgt und neben der Dissertation auch weitere Tätigkeiten erbracht werden.

Ich wollte nachfragen, ob Unterstützungsschreiben für einreichende Dissertant*innen beim Call FTI-Dissertationen so wie der Antrag auch vorzugsweise in Englisch verfasst werden sollen?
Ja, so ist es.

Sind neben Erklärungen von externen Organisationen auch Erklärungen verschiedener Professor*innen der antragstellenden Einrichtung sinnvoll/erwünscht, oder wird davon ausgegangen, dass seitens der einreichenden Institution ein breites und bereichsübergreifendes Interesse an der geplanten Forschungstätigkeit besteht?
Das Hochladen von formalen Unterstützungserklärungen seitens der antragstellenden Einrichtung ist nicht notwendig. Auf institutionsinterne Rahmenbedingungen und Unterstützung soll im inhaltlichen Teil unter Punkt C.1.2.2. „Infrastructural and scientific framework conditions of the participating institution(s)” eingegangen werden.

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