FAQs 2021
Sind Comet-Zentren antragsberechtigt?
Ja.
Sind Personalkosten, die mit der Infrastruktur in Verbindung stehen, förderbar?
Nein.
Wird die Dauer des Aufbaus der Infrastruktur gefördert?
Nein.
Ist Infrastruktur-Zubehör, welches für die Nutzung notwendig ist (aber z.B. von einer anderen Firma angekauft wird), förderbar?
Wenn es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt, dann ist es förderbar.
Sind Wartungskosten, die direkt der geförderten Infrastruktur zuzuordnen sind, förderbar?
Nein.
Fallen Tätigkeiten im Rahmen von geförderten Forschungsprojekten (z.B. FFG Basisprogramm) zur "nicht-wirtschaftlichen Nutzung"?
Dies ist im Einzelfall abzuklären. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Förderstelle auf.
Sind bauliche Maßnahmen förderbar?
Es wird nur Forschungsinfrastruktur gefördert, die in weiterer Folge auch zu Forschungszwecken verwendet wird.
Kann auch eine Kombination von Geräten, die für eine Analysenart notwendig sind, als eine Infrastruktur eingereicht werden?
Ein Infrastruktur-Bündel kann grundsätzlich gefördert werden. Der Bedarf für die Kombination der Geräte muss jedoch nachvollziehbar dargestellt sowie begründet und für die geplante Nutzung erforderlich sein. Im Idealfall bilden die Geräte eine wirtschaftliche Einheit.
Kann IT Infrastruktur gefördert werden, z.B. um Daten zu sammeln?
Grundsätzlich ja, wenn es nicht um Grundausstattung handelt.
Können Sie bitte näher auf die Themen Umwelt, Klima und Ressourcen eingehen? Wie offen sind diese Themen vorgegeben?
Das Handlungsfeld ist sehr offen; Details finden sich in der Ausschreibungsunterlage.
Sind Letters of Intent (LOIs) von Unternehmen, mit denen man in Zukunft in kooperativen Forschungsprojekten zusammenarbeiten möchte, sinnvoll, oder geht es hier „nur“ um andere Forschungseinrichtungen?
LOIs sind generell sinnvoll, unabhängig vom Typus des/der Kooperationspartners*in
Muss der/die Antragsteller*in im Antrag beschreiben, wie Kooperationspartner*innen die Infrastruktur nutzen?
Die Strategie zur Erstellung des Antrags wird seitens der Projektpartner*innen definiert. Die geplante Nutzung kann sowohl in Part C als auch in den LOIs beschrieben werden. Es liegt jedoch in der Verantwortung der/des Projektträgers*in, den Antrag vor der Einreichung im Hinblick auf Konsistenz und Kohärenz (Sanity Check) zu überprüfen.
Zählen reine Betriebskosten (z.B. Material und Personal für Analysen, ohne Gewinnspanne), die Kooperationspartner*innen verrechnet werden, als wirtschaftliche Tätigkeit?
Grundsätzlich ja, aber hier ist eine Prüfung des Einzelfalls notwendig. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Förderstelle auf.
Wenn die Institution nicht vorsteuerabzugsfähig ist, kann für die Anschaffung der Bruttoanschaffungswert zugrunde gelegt werden?
Ja.